Die Wirtschaftskanzlei

Wir sind eine zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei und in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts tätig. Wir beraten und vertreten national und international tätige kleine bis mittelständische Unternehmen, Banken, freiberufliche Praxen und auch Privatpersonen.

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Rechtsanwältin Karin Miersch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Insolvenzrecht


• Studium der Rechtswissenschaften an der LMU in München
• 1994 Anwaltszulassung
• 2002 Fachanwältin für Insolvenzrecht
• 2006 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Rechtsanwalt Dr. Michael Miersch

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht


• Studium der Rechtswissenschaften an der LMU in München
• 1991 Promotion zum Dr. jur. mit dem Thema „Inhalt und Problematik der
   EG-Fusionskontroll-VO Nr. 4064/89 in materieller und wettbewerbspolitischer Sicht“
• 1992 Anwaltszulassung
• 1995 Fachanwalt für Arbeitsrecht
• 2000 Fachanwalt für Insolvenzrecht

Kanzleiprofil

Wir sind 2 Fachanwälte mit 3 Fachanwaltsspezialgebieten:

Arbeitsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Insolvenzrecht

Für unsere Firmenmandanten übernehmen wir in der Regel die Funktion einer ausgelagerten Rechtsabteilung als Anlaufstelle in allen rechtlichen Belangen. Unsere sowohl rechtliche als auch strategische Beratung und Vertretung umfasst dabei das gesamte operative Geschäft sowie die gerichtliche Vertretung in allen streitigen Angelegenheiten.
Wir bieten unseren Mandanten eine kontinuierliche und individuelle Beratung und Vertretung aus einer Hand. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant und spezialisiertem Rechtsanwalt während der gesamten Mandats- und/oder Verfahrensdauer ist dabei unabdingbar. Wir sind überzeugt, dass wir Ihnen dies am besten in einer kleineren und überschaubaren Kanzlei anbieten können.

Wenn Fragen an uns herangetragen werden, die außerhalb unseres Tätigkeitsspektrums liegen, profitieren unsere Mandanten von unserem Netzwerk, das ausgewählte Berufskollegen und Steuerberater mit entsprechenden Spezialisierungen umfasst. Wir scheuen uns auch nicht davor, in besonderen Fällen interdisziplinär tätig zu werden und so auch Lösungen mit Hilfe anderer Fachrichtungen zu erarbeiten. Die Federführung des Mandats bleibt jedoch regelmäßig in unseren Händen.

Leistungsbereiche / Rechtsgebiete

Arbeitsrecht
Klarheit im Umgang mit Mitarbeitern, eindeutige arbeitsvertragliche Regelungen, angemessene Reaktionen bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und ein ausgewogener Umgang mit Betriebsräten und Gewerkschaften sind maßgebliche Faktoren für ein gutes Betriebsklima und damit für Produktivität und Werte im Unternehmen.
Wir bieten Ihnen durch einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht:

  • eine Bestandsaufnahme, Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge, Dienstverträge, Betriebsvereinbarungen
  • laufende Beratung bei der Klärung alltäglicher arbeitsrechtlicher Fragestellungen, wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsregelungen oder Krankheit
  • Vorbereitung von Abmahnungen oder Kündigungen
  • Beratung zu Fragen arbeitsrechtlicher Compliance
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
  • Vertretung in Vergütungsstreitigkeiten
  • laufende Beratung und Vertretung im kollektiven Arbeitsrecht bei Unternehmen mit Betriebsrat (z. B. Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, auch Einigungsstellenverfahren)
  • Beratung bei der Gestaltung von Unternehmenskäufen und Fusionen, insbesondere im Hinblick auf die Konsequenzen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB

 

Handelsrecht /Vertriebsrecht
Unternehmen leben vom Vertrieb ihrer Waren und Dienstleistungen. Die sorgfältige Vertragsgestaltung ist im Vertriebsrecht von entscheidender Bedeutung. Viel zu oft greifen Unternehmen auf Musterverträge zurück, die ihren vertrieblichen Besonderheiten nicht oder nur unzureichend gerecht werden. Streit lässt sich oft durch die sorgfältige Gestaltung der Vertriebsverträge – und deren regelmäßige Überarbeitung und Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung – vermeiden. Im Bereich Handels-und Vertriebsrecht beschäftigen wir uns, auch grenzüberschreitend, mit Vertriebsverträgen aller Art sowie mit Distributionssystemen aber auch Fragen welche Vertragsart und welcher Vertriebsweg zu wählen ist. Erforderlichenfalls setzten wir Ihre Rechte gerichtlich durch.
Wir bieten Ihnen durch eine spezialisierte Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Gestaltung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht, Franchiserecht
  • Gestaltung und Verhandlung von Verträgen bei Kauf und Verkauf von Unternehmen im Hinblick auf sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen
  • bei allen Arten von vertraglichen und/ oder juristischen Auseinandersetzungen
  • Beratung und Vertretung bei allen Arten von vertraglichen Gestaltungen und/oder juristischenischen Auseinandersetzungen

Gesellschaftsrecht
Unsere gesellschaftsrechtliche Expertise umfasst die Beratung und Vertretung von Unternehmen, Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen im Zusammenhang mit allen auftretenden Rechtsfragen im gesellschaftsrechtlichen Bereich.
Wir bieten Ihnen durch eine spezialisierte Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht z. B.:

  • Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen und Beschlüssen etc.
  • Beratung und Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Problemen, z. B. in Gesellschafterversammlungen
  • Gründung und Liquidation von Gesellschaften/Unternehmen
  • im Bereich Verbands- und Vereinsrecht :die Gründung, Begleitung und Liquidation von Vereinen


Insolvenzrecht
Beratung und Vertretung von Unternehmen und Unternehmern in allen Fragen des Insolvenzrechts.
Wir bieten Ihnen durch zwei spezialisierte Fachanwälte für Insolvenzrecht z. B.:

  • rechtliche Sanierung/Sanierungsberatung kleiner und mittelständischer Unternehmen
  • Durchsetzung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren Ihrer Kunden/Schuldner
  • Durchsetzung Ihrer Sicherungsrechte (z. B. aus Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt) im Insolvenzverfahren Ihrer Kunden/Schuldner
  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen von Insolvenzverwaltern


Inkasso /Forderungseinzug
Ihr Kunde zahlt trotz vielfacher Mahnungen nicht? In vielen Fällen sind die Schuldner finanziell in der Lage, die Forderung auszugleichen, missbrauchen jedoch gutmütige Gläubiger als Darlehensgeber und bedienen diese – wenn überhaupt – erst nachrangig. Wir bieten ein konsequentes, professionelles und seriöses Anwaltsinkasso an, um Ihre Forderungen beizutreiben und Ihre Liquidität zu sichern.

Bankrecht
Wir beraten und vertreten Banken z. B. im Bereich Geschäftsverbindung Bank/Kunde, Forderungseinzug und bei Kreditsicherheiten.

Adresse

Rechtsanwälte Dr. Miersch & Partner
Münchener Str. 9
83022 Rosenheim

Telefon: 08031-4097500
Telefax: 08031-4097509

E-Mail: info@miersch-rae.de